Aus dem Landratsamt Kronach

12. Dezember 2022: Abfallablagerungen auf den Kompostplätzen des Landkreises.

Landkreis Kronach. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf den Kompostplätzen des Landkreises Kronach neben Grüngut auch Abfälle wie Kartonagen, Plastiktüten, Speisereste oder Katzenstreu o.ä. landen.

Diese Abfälle können nicht kompostiert werden und müssen von den Kompostplatzbetreiber aufwändig aussortiert und anschließend fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden.

Um den Service der kostenfreien Kompostierung weiterhin aufrecht erhalten zu können, möchten wir noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass an allen Kompostplätzen ausschließlich kompostierfähiges Material zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden darf.

Was darf angeliefert werden?

JA NEIN
Hecken-, Strauchschnitt Mist, Stroh, Heu
Baumschnitt Speise- u. andere Küchen-abfälle
Rasenschnitt Kartonagen, Plastiktüten und -folien
Laub Holz aus Abbruchmaß-nahmen
Äste Wurzelstöcke
Zimmerpflanzen Erde und Steine
Weihnachtsbäume ohne Lametta Grablichter

Anlieferungszeiten an den Kompostplätzen

Sommer 01.04. – 31.10. Montag – Samstag: 08:00 – 20:00 Uhr
Winter 01.11. – 31.03. Montag – Samstag: 08:00 – 18:00 Uhr

In den Wintermonaten kann maximal bis zum Einbruch der Dunkelheit angeliefert werden.
An Sonn- und Feiertagen bleibt der Kompostplatz geschlossen.

Für weitere Fragen stehen die jeweiligen Kompostbauern, der Kompostring und die Abfallwirtschaft des Landkreises jederzeit gerne zur Verfügung.
Kompostring: Tel. 09574 63330
Abfallwirtschaft: Tel. 09261 678 346

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!