Aus dem Landratsamt Kronach
Landkreis Kronach. Leider kommt es immer wieder vor, dass auf den Kompostplätzen des Landkreises Kronach neben Grüngut auch Abfälle wie Kartonagen, Plastiktüten, Speisereste oder Katzenstreu o.ä. landen.
Diese Abfälle können nicht kompostiert werden und müssen von den Kompostplatzbetreiber aufwändig aussortiert und anschließend fachgerecht und kostenpflichtig entsorgt werden.
Um den Service der kostenfreien Kompostierung weiterhin aufrecht erhalten zu können, möchten wir noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass an allen Kompostplätzen ausschließlich kompostierfähiges Material zu den üblichen Öffnungszeiten angeliefert werden darf.
Was darf angeliefert werden? |
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JA | NEIN |
Hecken-, Strauchschnitt | Mist, Stroh, Heu |
Baumschnitt | Speise- u. andere Küchen-abfälle |
Rasenschnitt | Kartonagen, Plastiktüten und -folien |
Laub | Holz aus Abbruchmaß-nahmen |
Äste | Wurzelstöcke |
Zimmerpflanzen | Erde und Steine |
Weihnachtsbäume ohne Lametta | Grablichter |
Anlieferungszeiten an den Kompostplätzen |
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Sommer 01.04. – 31.10. | Montag – Samstag: 08:00 – 20:00 Uhr |
Winter 01.11. – 31.03. | Montag – Samstag: 08:00 – 18:00 Uhr |
In den Wintermonaten kann maximal bis zum Einbruch der Dunkelheit angeliefert werden.
An Sonn- und Feiertagen bleibt der Kompostplatz geschlossen.
Für weitere Fragen stehen die jeweiligen Kompostbauern, der Kompostring und die Abfallwirtschaft des Landkreises jederzeit gerne zur Verfügung.
Kompostring: Tel. 09574 63330
Abfallwirtschaft: Tel. 09261 678 346
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!