Aus dem Rathaus

18. Oktober 2022: Hinweis zur Grundsteuererklärung und dem folgenden Grundsteuerbescheid vom Finanzamt.
Das Rathaus in Steinwiesen

Die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Grundsteuererklärung abgegeben haben, erhalten nach und nach ihre Grundsteuerbescheide vom Finanzamt. Mit diesen Bescheiden wird der Grundsteuermessbetrag für die jeweiligen Grundstücke festgesetzt.

Die endgültige Grundsteuer wird von der Gemeinde festgelegt. Dazu multipliziert sie den Grundsteuermessbetrag mit dem jeweiligen Hebesatz. Daraus ergibt sich die zu zahlende Grundsteuer, die von der Gemeinde als Grundsteuerbescheid in der Regel an die Eigentümerinnen und Eigentümer gesendet wird.