Bekanntmachung

06. Juli 2023: Bauleitplanung – Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplan Wohngebiet „Berglesdorf Südwest“.
Der Rathausplatz mit Kirche, Pfarrzentrum und Rathaus

Um die städtebauliche Entwicklung zu leiten, beschloss der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Allgemeine Wohngebiet „Berglesdorf Südwest“ im Gemeindeteil Neufang. Für das Verfahren wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Das Planungsgebiet liegt im Südwesten des Gemeindeteiles Neufang, etwa 900 Meter südlich der Ortsmitte Neufang auf einem Höhenrücken, der im Osten vom Tal der Leitsch, im Süden vom Rodachtal und im Westen vom Tal der Remschlitz begrenzt wird.

Das Planungsgebiet wird im Norden vom Wirtschaftsweg zur Kläranlage Neufang, im Osten von bestehender Bebauung und im Süden und Westen von landwirtschaftlich genutzten Flächen abgegrenzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Allgemeine Wohngebiet „Berglesdorf Südwest“ umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstücken folgender Flur-Nrn. der Gemarkung Neufang:
2027 (TF), 2038 (TF), 2039 (TF, Weg), 2040, 2041 (TF) und 2044 (TF, Wirtschaftsweg).

Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der Wege-Grundstücke in Privatbesitz. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes befindet sich ein Nebengebäude auf Grundstück Flur-Nr. 2040.

Die Vorentwürfe können im Zeitraum vom 07. Juni 2023 bis 10. Juli 2023 während der allgemeinen Dienststunden der Verwaltung

Montag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 12.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr

im Rathaus des Marktes Steinwiesen, Kirchstraße 4, 96349 Steinwiesen, von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Auskünfte über die Ziele und Zwecke der Planungen verlangt und Anregungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Es ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Hinweis: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht durchgeführt.


Steinwiesen, den 06.06.2023


Gerhard Wunder
Erster Bürgermeister

Anlagen:
Bekanntmachung Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung Bebauungsplanes Wohngebiet „Berglesdorf Südwest“
Übersichtslageplan und Festsetzungen
Änderung Flächennutzungsplan
Begründung mit Umweltbericht (1)
Begründung mit Umweltbericht (2)