Hinweis
Aufgrund von verschiedenen Vorfällen weisen wir darauf hin, dass die Beschädigung und das Beschmieren von Wahlplakaten eine Straftat darstellt, die konsequent verfolgt wird.
Am 08. Oktober 2023 wird bei uns der Bayerische Landtag und der Bezirkstag neu gewählt. Im Rahmen der Wahlwerbung haben die Parteien, die zur Wahl antreten, wieder Wahlplakate gestaltet und im Gemeindegebiet aufgehängt.
Wahlplakate gehören den Parteien, die sie aufgehängt haben. Deswegen begeht man eine strafbare Sachbeschädigung, wenn man sie beschädigt oder zerstört. Es kommt auch nicht darauf an, ob man das Plakat zerreißt, etwas draufmalt oder draufklebt. Entscheidend ist, dass das Plakat nachher nicht mehr so aussieht wie vorher.
Jede Sachbeschädigung, die gemäß dem Strafgesetzbuch auch unter Strafe gestellt ist, wird angezeigt. Der Gesetzgeber sieht bei Sachbeschädigungen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.