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26. Mai 2023: Antrag Härtefallhilfen für nicht leistungsgebundene Energiekrise.
Der Rathausplatz mit Kirche, Pfarrzentrum und Rathaus

Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern gegeben. Der Bund hat daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Um die Heizungsunterstützung zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Leider ist diese Antragstellung nur online über Elster möglich.

Auf unsere Nachfrage beim Sozialministerium, wie Bürgerinnen und Bürgern geholfen werden kann, die keinen Onlinezugang haben, haben wir folgende Information bekommen:
Detaillierte Informationen zu den Härtefallhilfen, den Link zur Antragsplattform sowie einen Rechner, mit dem vor Antragstellung unverbindlich berechnet werden kann, ob eine Antragstellung Aussicht auf Erfolg hat, finden Sie auf unserer Internetseite www.stmas.bayern.de/energiekrise/index.php.

Darüber hinaus steht den Antragstellerinnen und Antragstellern für Fragen zu den Härtefallhilfen auch eine Hotline zur Verfügung. Diese wird von der KPMG Law Rechtsanwalts-gesellschaft mbH, die darüber hinaus auch mit dem Vollzug der Härtefallhilfen beauftragt und mit den entsprechenden Hoheitsbefugnissen beliehen wurde, betrieben. Die Hotline ist Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr (außer an bayerischen Feiertagen) telefonisch unter (089) 59976061122 und per E-Mail über de-haertefallhilfe@kpmg-law.com erreichbar.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Härtefallunterstützung direkt an die angegebene Hotline.