Das Interkommunale Förderprogramm im Oberen Rodachtal
Der Marktgemeinde Steinwiesen und die Stadt Wallenfels arbeiten seit vielen Jahren eng in Sachen Ortsentwicklung und Leerstandsmanagement zusammen. So gibt es seit 2013 das Stadtumbaumanagement Oberes Rodachtal. Dieses wie auch das Interkommunale Förderprogramm sind wichtige Maßnahmen der Ortsentwicklung, die aber auch Vorteile für private Eigentümer von Immobilien in den Kommunen bieten.
Was ist das Interkommunale Förderprogramm?
Was wird gefördert?
Im Wesentlichen werden Sanierungsmaßnahmen gefördert, die den Außenbereich einer Immobilie betreffen. Dazu gehören Maßnahmen an:
- Hausfassaden, Fenstern und Türen
- Dach und Dachaufbauten
- Hofanlagen, Tore und Einfriedungen
- Begrünung und Entsiegelung
- Generell nicht förderfähig sind dagegen reine Ausbesserungsarbeiten und Bauunterhalt. Die Sanierungsmaßnahme sollte möglichst umfassend sein und in den öffentlichen Raum wirken. Auch Maßnahmen der energetischen Sanierung sind nur bedingt förderfähig. Hier vermittelt das Stadtumbaumanagement gerne den Kontakt zu Beratungsstellen und möglichen Fördergebern.
In 10 Schritten zur Förderung
- Kontakt mit dem Stadtumbaumanagement Oberes Rodachtal zur Beratung und Einschätzung der Förderfähigkeit
- Sanierungsberatung: kostenlose Bauberatung durch die Architektin vor Ort mit Klärung gestalterischer Vorgaben
- Beratungsprotokoll als Grundlage für weitere Antragsstellung
- Planung und Kostenermittlung: Drei Vergleichsangebote je Gewerk werden benötigt
- Antragsstellung bei der Marktgemeinde Steinwiesen
- Sanierungsvereinbarung zwischen der Marktgemeinde Steinwiesen und Bauherren
- Bauphase: Berichterstattung und Bilddokumentation
- Verwendungsnachweis: Vorlage der Rechnungen und Bilder
- Abnahme durch Sanierungsberaterin
- Auszahlung der Fördermittel
Sanieren und Steuern sparen
Neben der finanziellen Unterstützung durch das Interkommunale Förderprogramm können Eigentümer, deren Immobilie in einem der beiden Sanierungsgebiete liegt, von attraktiven steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten profitieren. So ist es möglich, Aufwendungen, die nach Abzug eventueller Fördermittel bei den Eigentümern verbleiben, steuermindernd geltend zu machen. Grundlage dafür bilden die Paragrafen §7h, §10f und §11a des Einkommenssteuergesetzes (EstG). Voraussetzung dabei ist es, dass es sich um eine Modernisierungs- oder Instandsetzungsmaßnahme nach §177 Baugesetzbuch (BauGB) handelt und eine Sanierungsvereinbarung mit der Kommune vor Maßnahmenbeginn geschlossen wurde.
Wie beantrage ich die Förderung?
Wenn Sie Interesse an einer Förderung ihrer Sanierungsmaßnahme durch das Interkommunale Förderprogramm haben, kontaktieren Sie gerne Herrn Rainer Deuerling.
Stadtumbaumanagement Oberes Rodachtal
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Deuerling,
Rainer
Kämmerei, Geschäftsleitung
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09262/991516 | 15 | rainer.deuerling@steinwiesen.de |