Infos zur Hundesteuer
Die Steuerpflicht besteht, wenn ein über 4 Monate alter Hund im Gemeindegebiet gehalten wird.
Für die Hundeanmeldung werden folgende Daten benötigt:
 - Name und Adresse des Hundehalters
 - Alter des Hundes
 - Rasse
 - Geschlecht des Hundes
 - Angabe ob bereits ein Hund vorhanden ist
 - Eventuell vorhandene Prüfungsbescheinigungen (Jagdhundeprüfung etc.)
 - IBAN (bei gewünschter Bankabbuchung)
Download Formular Anmeldung zur Hundesteuer 
| Kosten: | |
| 1. Hund | 40,00 Euro | 
| Jeder weitere Hund | 50,00 Euro | 
| Kampfhund | 500,00 Euro | 
Von der Steuer befreit sind folgende Hunde:
- Hunde für öffentliche Aufgaben
 - Hunde des Roten Kreuzes und ähnlicher Organisationen
 - Hunde für Blinde und andere für die der Hund völlig unentbehrlich ist
 - Herdenhunde
 - Hunde in Tierheimen
 - Hunde, die die Rettungshundeprüfung haben und für Einsätze zur Verfügung stehen
 - Hunde in Tierhandlungen
Die Steuer wird um auf die Hälfte ermäßigt, für Hunde,:
 - die in Weilern und Einöden gehalten werden.
 - die eine Brauchbarkeitsprüfung nach dem Bay. Jagdgesetz abgelegt haben.
Ist Ihr Tier verendet bitten wir Sie dies in der Gemeinde anzuzeigen.
Für Sie zuständig
| Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
|---|---|---|---|---|
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                                Zwosta,
                            Roland
                        Vermögensverwaltung, Friedhofswesen, Gewerbe-/Grund- und Hundesteuer | 09262/991515 | 4 | roland.zwosta@steinwiesen.de | |
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                                Greser ,
                            Julia
                        Wasser-/Kanalgebühren, Grund-und Hundesteuer | 09262/991520 | 5 | julia.greser@steinwiesen.de | 
 
                    
                 
 
 
 
 
 
 
 
