Sachbeschädigung durch Aufkleber

29. Juli 2025: Respektloser Umgang mit fremdem Eigentum.
Foto: Pixabay (7)

In letzter Zeit kommt es vermehrt zur widerrechtlichen Anbringung von Aufklebern auf öffentlichem Eigentum (Verkehrsschilder, Leitsysteme und Laternen).

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Anbringen von Aufklebern ohne Zustimmung des Eigentümers eine Sachbeschädigung darstellt und strafrechtlich verfolgt werden kann.

Wir fordern alle Personen auf, das Bekleben von Flächen zu unterlassen. Das Entfernen der Aufkleber verursacht unnötige Kosten und Mehraufwand und stellt einen respektlosen Umgang mit fremdem Eigentum dar.

Zuwiderhandlungen werden dokumentiert und gegebenenfalls zur Anzeige gebracht.

Wenn Sie eine Sachbeschädigung beobachten, bitte melden Sie diese im Rathaus Steinwiesen.