Personalausweis
Bei der Beantragung eines Personalausweises ist das persönliche Erscheinen auf jeden Fall notwendig, da die Ausweisanträge eigenhändig unterschrieben werden müssen. Eine Terminvereinbarung für die Antragstellung ist bei uns nicht notwendig.
Für die Neuausstellung eines Personalausweises wird benötigt:
- einen QR-Code für digitale Lichtbilder (nicht älter als 6 Monate) von einem zertifizierten Fotografen
- der bisherige Personalausweis (falls vorhanden)
- bis zum 16. Lebensjahr die Einverständniserklärung des Elternteils, der nicht mit zur Beantragung kommt (Download Formular)
Haben Sie von uns noch keinen Personalausweis erhalten, benötigen wir zusätzlich:
- bei Ledigen: Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
Kosten: | |
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr | 22,80 € (6 Jahre gültig) |
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr | 37,00 € (10 Jahre gültig) |
vorläufiger Personalausweis | 10,00 € (3 Monate gültig) |
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Die Lieferzeit der Ausweise beträgt ca. 2 Wochen.
Sollten Sie selbst Ihren neuen Personalausweis nicht abholen können, kann jemanden mit einer Vollmacht zur Abholung des Personalausweises das Dokument abholen (Download Vollmacht). Falls vorhanden bitte zur Abholung den alten Personalausweis mitbringen.
Vorläufige Personalausweise werden von der Verwaltung erstellt. Diese können sofort ausgestellt werden.
Direktversand von Personalausweisen
Mit der Option Direktversand können Antragssteller ab 16 Jahren ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen (nur inländischer Hauptwohnsitz). Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr, die bei Antragsstellung entrichtet wird.
Bitte beachten Sie:
- Der Zustelldienst, die Deutsche Post AG, informiert Sie per E-Mail über den voraussichtlichen Zustelltag. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben, die Übergabe an eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich.
- Vor Übergabe der Sendung müssen Sie sich beim Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen.
- Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen.
- Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung sieben Werktage in einer Postfiliale hinterlegt. Holen Sie die Sendung innerhalb der Frist nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen. Eine Erstattung der bereits bezahlten Gebühr für den Direktversand ist ausgeschlossen.
- Im Falle des Direktversands, muss das bisherige Dokument bereits bei Antragstellung eingezogen werden.
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Deuerling,
Jeannine
Einwohnermeldeamt, Passwesen, Homepage
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09262/991511 | 2 | jeannine.deuerling@steinwiesen.de | |
Michel,
Simone
Öffentliche Sicherheit, Bau- u. Gewerbewesen, Mitteilungsblatt, Soziales, Einwohnermeldeamt, Passwesen
|
09262/991512 | 2 | simone.michel@steinwiesen.de |