Fütterung wilder Katzen verboten
Aufgrund wiederholter Beschwerden über die Fütterung freilebender Katzen sehen wir uns veranlasst, erneut darauf hinzuweisen und eindringlich darum zu bitten, die Versorgung und Fütterung dieser Tiere zu unterlassen.
Freilebende Katzen halten sich bevorzugt dort auf, wo sie regelmäßig gefüttert und versorgt werden. Daher bitten wir alle Anwohnerinnen und Anwohner, das Füttern wilder oder fremder Katzen konsequent zu vermeiden. Auch die vorübergehende Aufnahme fremder Katzen in die eigene Wohnung sollte unterlassen werden.
Freilebende Katzen verhungern nicht, wenn sie nicht gefüttert werden. Nach einiger Zeit suchen sich die Tiere andere Nahrungsquellen und ziehen sich dadurch auch wieder aus Wohngebieten zurück. Die Annahme, den Katzen ausschließlich durch Fütterung zu helfen, ist daher nicht zutreffend. Im Gegenteil: Durch die unkontrollierte Vermehrung entstehen häufig Krankheiten wie beispielsweise Katzenschnupfen, die für die Tiere großes Leid und Schmerzen verursachen.
Zur verantwortungsvollen Haltung und Versorgung von Tieren gehört weit mehr als nur die Bereitstellung von Futter. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes die Verantwortung für das Wohl eines Tieres auf die Person übergeht, die dessen Versorgung übernimmt. Dazu zählen unter anderem tierärztliche Betreuung, Kastration, Pflege sowie die Übernahme sämtlicher entstehender Kosten.
Fütterung im öffentlichen Bereich untersagt
In letzter Zeit wurden wiederholt Fütterungen an öffentlichen Plätzen festgestellt. Bitte beachten Sie, dass dadurch nicht nur freilebende Katzen, sondern auch andere Wildtiere wie Füchse oder Marder angelockt werden.
Wir appellieren daher nochmals an alle Katzenfreunde, auf Fütterungen zu verzichten. Sollten öffentliche Fütterungen beobachtet werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung an das Rathaus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.