Informationen zum Windvorranggebiet „Wallenfels-Nord“

11. August 2026: Antwort auf eingegangene Fragen

In den vergangenen Tagen haben uns verschiedene Fragen zum geplanten Windvorranggebiet „Wallenfels-Nord“ erreicht. Dabei geht es insbesondere darum, wie das bisherige Verfahren abgelaufen ist, wie und wann die Öffentlichkeit beteiligt wurde, welche Rolle der Markt Steinwiesen dabei hatte und welche Auswirkungen sich für unsere Großgemeinde ergeben können.

Uns ist wichtig, die bisherigen Verfahrensschritte nachvollziehbar und möglichst transparent darzustellen. Grundlage hierfür sind insbesondere die Niederschriften des Marktgemeinderates Steinwiesen, die veröffentlichten Unterlagen und Sitzungsniederschriften des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-West sowie dessen umfangreiche Auswertung der Beteiligungsverfahren.

Windkraft war bereits Thema im Marktgemeinderat Steinwiesen

Der Marktgemeinderat Steinwiesen hat sich im März 2023 erstmals grundsätzlich mit möglichen Windkraftstandorten auf Steinwiesener Gemeindegebiet beschäftigt.

Im Mai 2024 wurde diese grundsätzliche Haltung nochmals bestätigt. Dabei ging es ausdrücklich nicht um das Gebiet „Wallenfels-Nord“, sondern um mögliche Flächen auf Steinwiesener Gebiet. Der Marktgemeinderat konnte sich grundsätzlich vorstellen, ausschließlich Flächen im Bereich der Bayerischen Staatsforsten näher zu betrachten – insbesondere in Richtung Tschirn beziehungsweise Hubertushöhe. Dass diese Überlegungen noch nicht abgeschlossen waren, wurde auch im Oktober 2024 öffentlich dargestellt. Der damalige Erste Bürgermeister informierte darüber, dass der Regionale Planungsverband mögliche Potenzialflächen gemeldet hatte und dass vor einer weiteren Befassung zunächst die Bevölkerung informiert werden sollte. Dabei wurde ausdrücklich auf die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und die Sichtbarkeit möglicher Anlagen aus verschiedenen Ortsteilen hingewiesen. Diese Überlegungen zu Windkraftanlagen auf Steinwiesener Flur sind von dem heute diskutierten Gebiet „Wallenfels-Nord“ zu unterscheiden.

Wie kam „Wallenfels-Nord“ in die Regionalplanung?

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie erfolgt nicht durch einzelne Gemeinden, sondern im Rahmen der Regionalplanung. Hintergrund sind die gesetzlichen Vorgaben zum Ausbau der Windenergie und die daraus resultierenden Flächenziele.

Am 7. November 2024 befasste sich der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-West mit der Gesamtfortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“. An diesem Tag wurde zunächst der Kriterienkatalog beschlossen, nach dem geeignete Flächen beurteilt wurden. Anschließend stimmte der Planungsausschuss dem Entwurf der Regionalplanfortschreibung zu und beschloss die Einleitung des Beteiligungsverfahrens. Zu den vorgesehenen Flächen gehörte auch das Gebiet 4076 „Wallenfels-Nord“.

Wichtig ist die Unterscheidung: Am 7. November 2024 wurde Wallenfels-Nord noch nicht endgültig als Vorranggebiet festgelegt. Es handelte sich um einen Planentwurf, zu dem anschließend Stellungnahmen abgegeben werden konnten. Der Regionale Planungsverband stellte damals ausdrücklich klar, dass im Zuge der Abwägung Flächen noch angepasst, neu aufgenommen oder auch gestrichen werden konnten.

Zwei Beteiligungsverfahren im Jahr 2025

Das erste förmliche Beteiligungsverfahren fand vom 10. März bis 30. Mai 2025 statt.

Insgesamt gingen dabei rund 1.620 Stellungnahmen ein. In der Sitzung des Planungsausschusses vom Juli 2025 wurde berichtet, dass rund 70 Prozent der Äußerungen über die elektronische Beteiligungsplattform eingereicht worden waren. 

Im Zuge der anschließenden Bearbeitung wurde allerdings festgestellt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntmachung und Auslegung durch die Landratsämter und kreisfreien Städte nicht überall vollständig erfolgt war. Aus Gründen der Rechtssicherheit wurde deshalb das komplette Beteiligungsverfahren wiederholt. Der Planentwurf selbst wurde dabei nicht verändert, und bereits abgegebene Stellungnahmen blieben gültig.

Das zweite Beteiligungsverfahren fand deshalb vom 10. November bis 19. Dezember 2025 statt.

In diesem Verfahren gingen nochmals 937 Stellungnahmen ein. Damit wurden im Rahmen der beiden Beteiligungsphasen insgesamt mehr als 2.500 Stellungnahmen zur Fortschreibung des Teilkapitels Windenergie eingereicht. 

Wie wurde die Öffentlichkeit informiert?

Auch hierzu gab es konkrete Nachfragen. Die gesetzlich vorgesehene Öffentlichkeitsbeteiligung wurde durch den Regionalen Planungsverband Oberfranken-West und die zuständigen Behörden durchgeführt. Es handelte sich nicht um ein eigenes Beteiligungsverfahren des Marktes Steinwiesen.

Für das wiederholte Verfahren wurden die vollständigen Planunterlagen insbesondere

  • auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbands Oberfranken-West,
  • auf der Internetseite der Regierung von Oberfranken und
  • zusätzlich beim Landratsamt Kronach

öffentlich zugänglich gemacht.

Stellungnahmen konnten über die elektronische Beteiligungsplattform des Regionalen Planungsverbands, per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden. Auch die Stadt Wallenfels veröffentlichte am 28. Oktober 2025 eine entsprechende amtliche Bekanntmachung.

Das Bayerische Landesplanungsgesetz sieht bei der Aufstellung eines Regionalplans ausdrücklich eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Stellen vor. Zuständig für das Beteiligungsverfahren eines Regionalplans ist der Regionale Planungsverband; die Bekanntmachung erfolgt über die regional betroffenen höheren Landesplanungsbehörden, Landratsämter und kreisfreien Gemeinden.

Eine gesonderte örtliche Beteiligung des Marktes Steinwiesen speziell zum Gebiet Wallenfels-Nord war damit nicht das förmliche Beteiligungsinstrument dieses Regionalplanverfahrens. Unabhängig davon ist nachvollziehbar, dass aufgrund der unmittelbaren räumlichen Nähe des Gebiets und möglicher Auswirkungen auf Steinwiesen heute die Frage gestellt wird, warum das konkrete Gebiet „Wallenfels-Nord“ in unserer Gemeinde nicht stärker wahrgenommen oder thematisiert wurde.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang ein Punkt aus der abschließenden Auswertung des Regionalen Planungsverbands: Für das konkrete Vorranggebiet 4076 Wallenfels-Nord gingen nach den Unterlagen aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein.

War der Markt Steinwiesen bei den Sitzungen des Regionalen Planungsverbands vertreten?

Auch diese Frage wurde konkret an uns herangetragen. Nach den veröffentlichten Anwesenheitslisten nahm an den maßgeblichen Sitzungen des Planungsausschusses am 7. November 2024, 22. Juli 2025 und 20. April 2026 kein Vertreter ausdrücklich für den Markt Steinwiesen teil.

Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Planungsausschuss nicht aus Vertretern sämtlicher Mitgliedskommunen der Region besteht. Die Gemeinden und Landkreise werden dort über gewählte Mitglieder vertreten. Der Landkreis Kronach war bei den genannten Sitzungen jeweils unter anderem durch Landrat Klaus Löffler vertreten. 

Was wurde am 20. April 2026 beschlossen?

Am 20. April 2026 erfolgte die abschließende Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen. Der Planungsausschuss stellte fest, dass die öffentlichen und privaten Belange behandelt und abschließend gegeneinander abgewogen worden waren. Anschließend wurde die Verordnung zur Änderung des Regionalplans – Teilkapitel „Windenergie“ – beschlossen. 

Für das Gebiet 4076 lautet das Ergebnis der Abwägung ausdrücklich: Das geplante Vorranggebiet „Wallenfels-Nord“ wird in den Regionalplan aufgenommen.

Der Gesamtbeschluss des Planungsausschusses erfolgte mit 16 Ja-Stimmen und ohne Gegenstimme. Anschließend wurde der Verbandsvorsitzende beauftragt, die Verordnung der Regierung von Oberfranken zur Verbindlicherklärung vorzulegen. Von einer weiteren Beteiligungsrunde wurde ausdrücklich abgesehen. Nach Einschätzung des Planungsausschusses wurden durch die nach den Beteiligungsverfahren vorgenommenen Änderungen keine neuen Beachtenspflichten eingeführt oder bestehende verstärkt und die Grundzüge der Planung nicht berührt. Diese Möglichkeit sieht auch das Bayerische Landesplanungsgesetz vor.

Nach aktueller Auskunft des Regionalen Planungsverbands soll die Fortschreibung Ende August 2026 in Kraft treten.

Bedeutet das, dass dort jetzt automatisch Windräder gebaut werden?

Nein. Mit einem Vorranggebiet wird zunächst regionalplanerisch festgelegt, dass der Windenergienutzung innerhalb dieses Bereichs gegenüber konkurrierenden raumbedeutsamen Nutzungen Vorrang eingeräumt wird. Das Bayerische Landesplanungsgesetz definiert Vorranggebiete entsprechend.

Mit der Festlegung von „Wallenfels-Nord“ steht deshalb noch nicht fest, wie viele Windenergieanlagen tatsächlich errichtet werden, wo diese genau stehen oder welche Höhe und Ausführung sie haben werden. Der Regionalplan ersetzt kein Genehmigungsverfahren für konkrete Anlagen. Gerade für Steinwiesen ist diese Unterscheidung wichtig: Erst wenn konkrete Standorte feststehen, lassen sich mögliche Auswirkungen beispielsweise auf das Landschaftsbild und konkrete Sichtbeziehungen seriös beurteilen.

Schwarzstorch und Fledermäuse wurden bereits berücksichtigt

Eine besondere Rolle spielen die Hinweise zum Natur- und Artenschutz. Auch hierzu liegen inzwischen sehr konkrete Informationen vor.

Das Landratsamt Kronach hat im Beteiligungsverfahren darauf hingewiesen, dass sich rund 600 Meter vom Gebiet entfernt ein Brutrevier des Schwarzstorches befindet. Für das Jahr 2024 wurde dort ein Nachweis mit drei Jungvögeln dokumentiert. Darüber hinaus bestehen aufgrund älterer Nachweise Hinweise auf ein mögliches weiteres Brutrevier im Bereich des Vorranggebiets.

Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz verwies außerdem auf einen unmittelbar an das Vorranggebiet angrenzenden, seit vielen Jahren genutzten Schwarzstorch-Brutplatz sowie auf zwei Quartiernachweise der Zwergfledermaus im Umfeld des Gebiets. Auch der BUND Naturschutz brachte Hinweise auf Schwarzstorch- und Fledermausvorkommen ein. Die bekannten Vorkommen wurden somit nicht übersehen, sondern waren Bestandteil der regionalplanerischen Abwägung. Sie führten auf dieser Planungsebene allerdings nicht zu einer Herausnahme des Gebiets.

Der Regionale Planungsverband weist gleichzeitig ausdrücklich darauf hin, dass der Schwarzstorch weiterhin als störungsempfindlich gilt und die artenschutzrechtliche Prüfung bei einer konkreten Planung im späteren immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgen muss. Auch mögliche Schutz- und Minderungsmaßnahmen sind dann zu prüfen. Für den Frankenwald ist darüber hinaus eine weitere Schwarzstorch-Kartierung vorgesehen.

Ebenso können Fragen der Zuwegung, des Wegebaus sowie notwendiger Abgrabungen und Aufschüttungen nach Aussage des Regionalen Planungsverbands erst unter Kenntnis der tatsächlichen Anlagenstandorte abschließend bewertet werden. Auch die Auswirkungen auf das Landschaftsbild sind bereits Gegenstand der Unterlagen. Die Höhere Naturschutzbehörde bewertet das Landschaftsbild im Bereich des Vorranggebiets mit der Wertstufe 3 „hoch“ und weist auf die Nähe zu einer visuellen Leitstruktur mit sehr hoher Fern- und Identitätswirkung hin. Dieser Hinweis wurde in das Umweltdatenblatt aufgenommen.

Wie geht es weiter?

Für den Markt Steinwiesen ist entscheidend, das weitere Verfahren jetzt eng zu begleiten. Die Ausweisung eines Vorranggebiets beantwortet noch nicht die Fragen,

  • ob tatsächlich Windenergieanlagen errichtet werden,
  • wie viele Anlagen vorgesehen werden,
  • wo die konkreten Standorte liegen und
  • welche tatsächlichen Auswirkungen sich daraus für Steinwiesen ergeben.

Der Markt Steinwiesen steht deshalb im engen Austausch mit der Stadt Wallenfels und dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West. Sobald konkrete weitere Planungsschritte, mögliche Anlagenstandorte oder andere belastbare neue Informationen vorliegen, werden wir unsere Bürgerinnen und Bürger zeitnah und regelmäßig informieren.

Dabei werden wir insbesondere die möglichen Auswirkungen auf unsere Großgemeinde, das Landschaftsbild sowie die Belange des Natur- und Artenschutzes aufmerksam begleiten.

Uns ist wichtig, dieses Thema weder vorschnell zu bewerten noch etwas zu beschönigen. Wo konkrete Auswirkungen auf Steinwiesen entstehen können, werden wir diese offen benennen und die Interessen unserer Bürgerinnen und Bürger in das weitere Verfahren einbringen.